Mitteldeutsche-Baumschulen: unser Shop-Angebot

Autochthone Gehölze

Die Mitteldeutschen Baumschulen GmbH ist Ihr verlässlicher und kompetenter Partner im Bereich gebietsheimischer (autochthoner) Gehölze. Wir liefern gebietsheimische Sträucher und Bäume in den benötigten Herkünften die gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) §40 zertifiziert sind und wenn vorhanden die 17- stellige Erntereferenznummer besitzen.

Wir produzieren kontinuierlich große Mengen gebietsheimischer Sträucher in verschiedenen Herkünften und verfügen auch über ein breites Spektrum an gebietsheimischen Bäumen.

Kontrolle

Unser jährliches Audit gewährleistet und dokumentiert eine lückenlose Kontrolle der gelieferten Ware in allen Produktionsschritten, von der Saatgutgewinnung bis zur verkaufsfertigen Pflanze.

 

Zertifizierung Bau Erzeugergemeinschaft für gebietseigene Baumschulerzeugnisse

Die Mitteldeutsche Baumschulen GmbH ist Mitglied  der „Erzeugergemeinschaft für Gebietseigene Baumschulerzeugnisse in Nord-Westdeutschland w.V. (ESB)“. Die ESB und ihre Mitglieder sind nach dem Fachmodul „Gebietseigene Gehölze“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im System der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) zertifiziert. Diese Zertifizierung gewährleistet, dass unsere Pflanzen höchsten Qualitäts- und Herkunftsstandards entsprechen.

 

Sie benötigen gebietseigene Gehölze oder erstellen Ausschreibungen hierfür?
Wir beraten Sie gerne!

 

Warum autochthone und gebietsheimische Pflanzen?

Arten unterscheiden sich teilweise regional sehr deutlich und sind z. B. beim Blühzeitpunkt optimal an das lokale Klima und Konkurrenzbedingungen angepasst, wie bspw. dem Auftreten von Fraßinsekten oder Bestäubern.

Im §40 des BNatschG wurde festgelegt, dass nur gebietsheimische Herkünfte wieder ausgebracht werden dürfen. Als gebietsheimisch wird eine Pflanze bezeichnet, wenn sie für die gärtnerische Vermehrung aus derselben Region entnommen wurde, in die sie nun ausgebracht wird.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) fordert im § 40 seit dem März 2020 bei allen Pflanzungen in der freien Natur die Ausbringung von Gehölzen mit gebietseigener Herkunft.
Die Verwendung von gebietsfremden Pflanzen als auch gebietsfremden Herkünften heimischer Pflanzen ist nur noch mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der oberen Naturschutzbehörde möglich.

Als freie Natur gelten alle Flächen außerhalb urbaner Bereiche.
Ausnahmen
Folgenden Flächen sind von der Verwendungspflicht nach § 40 BNatschG ausgenommen: Sportanlangen, Parks, Friedhöfe, ertragsorientierte forst- und landwirtschaftlich sowie gartenbaulich genutzte Flächen. (Quelle: Fachmodul zur Zertifizierung gebietseigener Gehölze (2019), veröffentlich durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit)